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Seit 2008 ist Tessa Isabella Liermann Fachanwältin für Familienrecht und betreut somit das Familienrecht mit allen Unterbereichen wie Scheidung, Sorge und Umgangsrechten, Unterhalt, Zugewinnausgleich etc.. 
Als Fachanwältin verfügt sie über besondere Kenntnisse im Familienrecht und ist gesetzlich verpflichtet, an Fortbildungen teilzunehmen.
Rechtsanwältin Liermann beschäftigt sich als eine der wenigen Anwälte im HSK fast ausschließlich mit dem Familienrecht,  um Zeit für die schwierige Lebenssituation Ihrer Mandanten zu haben. 
 
Bei einer Trennungssituation sind die Eheleute mit vielen Fragen konfrontiert..
 
Typische Fragestellungen sind:
 
  1. Wo sollen die Kinder leben?
  2. Erhalte ich Kindesunterhalt oder auch Trennungsunterhalt?
  3. Wie werden Aufteilung Hausrat und Wohnung aufgeteilt?
 
Gerade bei einer Scheidung gibt es oft Streit um den Unterhalt . Das kann auch  auch bei nicht verheirateten Paaren zutreffen, denn auch nichtehelichen Eltern und deren Kindern steht ein Unterhalt zu. 
Das Thema Kindesunterhalt beschäftigt die Gerichte. Hierzu gibt es klare Regelungen, gerade bei Minderjährigen soll der Mindestunterhalt die Versorgung der Kinder gewährleisten – und basiert auf dem Prinzip der elterlichen Verantwortung. 
Zu unterscheiden gilt es prinzipiell beim Kindesunterhalt zwischen minderjährigen, volljährigen privilegierten Kindern bis 21. Jahren sowie volljährigen darüber hinaus, die sich in einer Ausbildung oder Studium befinden oder arbeitslos sind. 
All diese Dinge sind sehr komplex und für jeden individuell. Deswegen beraten wir Sie auch individuell um für Sie beste Lösung zu finden.
Auch beim Zugewinnausgleich kann es zu Problemen kommen.
 
Die meisten Ehepaare haben keinen Ehevertrag geschlossen. Diese Paare leben in einer Zugewinngemeinschaft. 
 
Die meisten gehen davon aus, dass mit der Hochzeit das gesamte Vermögen beiden Eheleuten gemeinsam gehört. Dies ist ein großer Irrtum. Dies stimmt nur dann, wenn die Eheleute dies ausdrücklich bestimmen - beispielsweise wenn sie gemeinsam ein Haus erwerben und beide im Grundbuch eingetragen sind. Schon bei einem Sparbuch, das nur auf den Namen eines der Ehegatten lautet, gehört das auf dem Sparbuch befindliche Vermögen ausschließlich dem Inhaber. 
Wir helfen Ihnen dabei, möglichst gut gestellt aus der Ehe zu kommen.