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viele Fragen zur Patientenverfügung

Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsecht was ist was und wofür?


Hört sich erst mal einfach an aber die Zusammenhänge sind doch recht komplex. 

Wir versuchen hier die Grundzüge der einzelnen Bereiche aufzuzeigen. Auch bieten wir Ihnen die Broschüren des  Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zum Download an,
damit Sie sich zu den einzelnen Themen umfassend Informieren können.
Gerne stehen wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch beratend zur Seite.

 

Doch nun erst mal zu den einzelnen Punkten 

 

 

Vorsorgevollmacht 

Vorsorgevollmacht was ist wennMit der Vorsorgevollmacht können Sie einer anderen Person das Recht einräumen, in Ihrem Namen stellvertretend zu handeln. Die Vorsorgevollmacht kann sich auf die Wahrnehmung bestimmter einzelner oder aber auch aller Angelegenheiten beziehen. Sie können vereinbaren, dass von der Vorsorgevollmacht erst Gebrauch gemacht werden darf, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, über ihre Angelegenheiten zu entscheiden. Die Vorsorgevollmacht gibt Ihnen die Möglichkeit, die Bestellung eines Betreuers oder einer Betreuerin durch das Betreuungsgericht zu vermeiden.
Sie sollten aber nur eine Person bevollmächtigen, der Sie uneingeschränkt vertrauen und von der Sie überzeugt sind, dass sie nur in Ihrem Sinne handeln wird. Dies können Sie natürlich jederzeit auch wieder ändern.

 

Mit dem Formular Vorsorgevollmacht haben Sie die Möglichkeit, ein Musterformular für eine Vorsorgevollmacht aufzurufen, welches Sie Ihren persönlichen Bedürfnissen anpassen können.

Um eventuellen Zweifeln hinsichtlich der Echtheit und Wirksamkeit der Vollmacht zu begegnen, können Sie die Vollmacht notariell beurkunden lassen. Bei der Ausarbeitung ihrer Vorsorgeevollmacht  stehen wir ihnen gerne zur Seite . 

Mit einer öffentlichen Beglaubigung der Unterschrift wird deren Echtheit bestätigt. Hierzu ist auch die Betreuungsbehörde befugt.

 

 

Zugrifff auf’s Konto??

Denken Sie auch an folgende Punkte wer soll im Ernstfall zugriff auf ihr Konto haben? Dies gilt Natürlich nur für den Fall wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind ihre Geschäfte zu Erledigen. 

Für die Bevollmächtigung im Bankverkehr steht Ihnen mit dem Formular Konto- und Depotvollmacht ebenfalls eine Mustervollmacht zur Verfügung